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   BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82   

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BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82 (https://dejure.org/1983,757)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 (https://dejure.org/1983,757)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 9 C 847.82 (https://dejure.org/1983,757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ermittlung des Gegenstandes der mündlichen Verhandlung - Umfang der richterlichen Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82
    Da die vom Kläger für die Zeit vor seiner Einreise in die Bundesrepublik geltend gemachten Nachstellungen durch Extremisten aufgrund der Schutzbereitschaft und -fähigkeit des türkischen Staates auch schon vor dem Militärputsch vom 12. September 1980 nicht als eine asylrechtlich beachtliche Verfolgung anzusehen seien, liege eine andere Fallkonstellation vor als bei den im Ahmadiyya-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts entschiedenen Verfahren pakistanischer Asylbewerber (BVerfGE 54, 341).

    Wenn jedoch der Kläger vor dem Militärputsch durch von dritter Seite ausgehende Gewalttaten und deren Billigung seitens der türkischen Behörden eine asylrechtlich relevante Verfolgung erlitten haben sollte, wären die Anforderungen an den Nachweis der Gefahr wiederholter Verfolgung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341) und des Senats(Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - DÖV 1982, 41 f.) andere als diejenigen, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt und deren Vorliegen es letztlich verneint hat.

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82
    Allgemeinkundig sind nur solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch durch Benutzung allgemein zugänglicher zuverlässiger Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können, z.B. Naturvorgänge, Ortsentfernungen, geographische Gegebenheiten oder feststehende geschichtliche Ereignisse(Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127 = InfAuslR 1982, 249).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82
    Die sich unter diesen Umständen stellende Frage, ob und - gegebenenfalls - unter welchen Voraussetzungen ein Tatsachengericht seine tatsächlichen Feststellungen überhaupt durch eine Bezugnahme auf die Sachverhaltsfeststellung in eigenen früheren Entscheidungen oder in Entscheidungen anderer Gerichte verfahrensfehlerfrei treffen kann, bedarf hier keiner Klärung (vgl. zur Übernahme von Rechtsausführungen u.a.Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82
    Wenn jedoch der Kläger vor dem Militärputsch durch von dritter Seite ausgehende Gewalttaten und deren Billigung seitens der türkischen Behörden eine asylrechtlich relevante Verfolgung erlitten haben sollte, wären die Anforderungen an den Nachweis der Gefahr wiederholter Verfolgung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341) und des Senats(Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - DÖV 1982, 41 f.) andere als diejenigen, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt und deren Vorliegen es letztlich verneint hat.
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82
    Allgemeinkundig sind nur solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch durch Benutzung allgemein zugänglicher zuverlässiger Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können, z.B. Naturvorgänge, Ortsentfernungen, geographische Gegebenheiten oder feststehende geschichtliche Ereignisse(Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127 = InfAuslR 1982, 249).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82
    Denn soweit eine Verwertung tatsächlicher Feststellungen aus früheren Verfahren für den zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit überhaupt in Betracht kommen kann, unterliegen solche Feststellungen jedenfalls nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen dem Gebot des rechtlichen Gehörs, nach welchem eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (st. Rechtsprechung, vgl.z.B. Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Die Verwertung tatsächlicher Feststellungen aus anderen Verfahren für den zur Entscheidung anstehenden Rechtsstreit unterliegt - nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen - dem Gebot des rechtlichen Gehörs (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132 = InfAuslR 1983, 184).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommene Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Denn soweit eine Verwertung tatsächlicher Feststellungen aus früheren Verfahren für den zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit überhaupt in Betracht kommen kann, unterliegen solche Feststellungen jedenfalls nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen dem Gebot des rechtlichen Gehörs (vgl.Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

    Gibt das Verwaltungsgericht als Beleg für tatsächliche Feststellungen lediglich Entscheidungen anderer Gerichte an, ohne diese Urteile oder die ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt zu haben, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (wie BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - InfAuslR 1983, 184; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Gericht entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen aus früheren Verfahren verwerten will; auch diese Feststellungen und die ihnen zugrunde liegenden Quellen haben in einer Weise in das Verfahren eingeführt zu werden, daß sich die Betroffenen dazu äußern können (BVerwG, Urt. v. 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -, Inf AuslR 1983, 184).

    Wenn das Gericht in seiner Entscheidung amtliche Auskünfte, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte usw. ("Asylfakten") verwerten will, muß es diese "im einzelnen bezeichnet" zum Gegenstand des Verfahrens machen, soll die berechtigte Gehörsrüge vermieden werden,, die Entscheidung sei auf Erkenntnisse gestützt, zu deren Inhalt und Aussagekraft die Beteiligten sich nicht äußern konnten (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, 769; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -, InfAuslR 1983, 184; Kanein,ZAR 1985, 62, 70; s.a. Hailbronner/Schenk, § 78 AsylVfG Rn. 113); ein (pauschaler) Verweis auf die bei dem Gericht vorhandenen Erkenntnismittel genügt dem - jedenfalls im Regelfall - nicht (der vom OVG NRW in seinem Beschluß v. 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A -, NVWBl. 1995, 232, 233, entschiedene Sonderfall ist hier nicht gegeben, so daß offen bleiben kann, ob diesem Beschluß zu folgen wäre).

  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Unzureichend ist daher, soweit es die Feststellung von Tatsachen angeht, die bloße Bezugnahme auf andere Gerichtsentscheidungen, auch wenn das Verwaltungsgericht deren wesentlichen Inhalt wiedergibt und sich deren Entscheidungsfindung anschließt (vgl. BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82 -, InfAuslR 1983, 184 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132; BVerwG, 22.02.1983 - 9 C 860.82 -, NVwZ 1983, 738 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133; BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82 -, EZAR 630 Nr. 10 = InfAuslR 1984, 20; a.A. betr.
  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30062

    Kein Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 8 A 159/05

    Türkei, HADEP, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Verfolgungsbegriff,

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - 1 A 1406/18

    Kenntnisnahme des Vorbringens einer Partei durch das Gericht hinsichtlich

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82

    Hinweise auf frühere Urteile - Sachverhaltsfeststellungen - Mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82

    Festsetzung der Ausreisefrist - Begründung der FestsetzungVersagung rechtlichen

  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

  • BVerwG, 03.05.2002 - 4 B 1.02

    Zulassung der Berufung wegen Verfahrensfehler der Verletzung des rechtlichen

  • BVerwG, 07.04.1998 - 8 B 254.97

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Verstoß

  • BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30063

    Verbot der Abschiebung nach Afghanistan wegen drohender Blutrache

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86

    Verstöße gegen Menschenwürde - Folterpraktiken - Polizeihaft - Erfordernis

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2014 - 13 A 2386/13

    Gewährleistung der Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen im Kosovo i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - 8 A 2152/01

    Umfang der Berücksichtigung von Tatsachen und Beweisergebnisse des Gerichts für

  • BVerwG, 17.03.1998 - 9 B 264.98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 23.02.2022 - 24 ZB 22.30100

    Erfolgloses Rechtsmittel eines kurdischen Asylbewerbers aus der Türkei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - 9 A 717/20

    Darlegungsanforderungen bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 14 ZB 14.30041

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine

  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 CB 23.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 12.02.1985 - 2 CB 2.84

    Kurze Dauer der Beratung und das Fehlen einer Wiedergabe der schriftsätzlichen

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 199.83

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter - Furcht eines

  • BVerwG, 12.04.1984 - 9 CB 212.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.1984 - 9 B 10049.84

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 111.83

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch gerichtliche Entscheidungen ohne

  • BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 1067.82

    Fehlende Einbeziehung von Auskünften des Auswärtigen Amtes als Erkenntnisquelle

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1059.82

    Antrag eines türkischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter -

  • VGH Bayern, 20.08.2014 - 13a ZB 14.30207

    Asylrecht Afghanistan; Einführung von Erkenntnismitteln

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1087.82

    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Einführung der für die Entscheidung des Falles

  • VGH Bayern, 16.09.2014 - 13a ZB 14.30019

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste

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